Weiterbildung Brandschutzbeauftragte

 

Zugangsvoraussetzung:
Erfolgreicher Abschluss des Grundlehrgangs „Brandschutzbeauftragter“!

Der Fortbildungslehrgang dient zur Verlängerung der Gültigkeit des Personenzertifikates Brandschutzbeauftragter. Die Kenntnisse müssen alle 3 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.

 Die Vertiefung des für den betrieblichen Brandschutz notwendigen Wissens für die Erstellung von Kontrollchecklisten, auch zur Er- bzw. Überarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen bei produktionsbedingter oder gebäudetechnischen Veränderungen sind weitere Inhalte des Fortbildungsseminars.

Diese Schulung dient neben der Auffrischung bereits erworbener Kenntnisse, dem Austausch von Erfahrungen, um die Kenntnisse praxisnah zu vertieften und ein „fachliches Netzwerken“ zu ermöglichen.

Ablauf und Schulungsinhalte  

  • Aufgaben, Rechte, Pflichten des Brandschutzbeauftragten
  • Gesetzliche Grundlagen/Änderungen seit 2018
  • Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
  • Fragen der Teilnehmer
  • Erfahrungsaustausch der Teilnehmer

 

Voraussetzungen / Zielgruppe

Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Brandschutzverantwortliche

Termine – 
Schulungszentrum Mittenaar