Asbest Auffrischungskurs gem. TRGS 519, Anlage 5

Die Sachkundenachweise nach TRGS 519 gelten für einen Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.

In diesem Kurs werden die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Thematik Asbest behandelt. Abgezielt wird auf neue rechtliche und verfahrenstechnische Änderungen, Anpassungen und Weiterentwicklungen. Ein Teil der Veranstaltung enthält auch Thematiken zur Wiederauffrischung.

Ablauf und Schulungsinhalte

  • Asbest – Verwendung und Eigenschaften, Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten
  • Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, Asbestverbot, neue Verfahren mit geringer Exposition bei ASI Arbeiten
  • Zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen, Arbeitsweisen, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, Asbestanzeige, ArbMedVV
  • Persönliche Schutzausrüstung

Voraussetzungen / Zielgruppe

Die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs TRGS 519 Anlage 3 oder 4c ist mit dem erhaltenen Zertifikat nachzuweisen und gilt für den Zeitraum von sechs Jahren.

Termine – 
Schulungszentrum Mittenaar

Termine – 
Schulungszentrum Iserlohn