Unterweisung der an der Beförderung von Gefahrgut beteiligten Personen nach ADR 1.3
Diese Schulung richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben. Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein.
Beschäftigte müssen vor der Übernahme von entsprechenden Pflichten unterwiesen werden oder dürfen Aufgaben nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person durchführen.
Dies können z. B. sein:
- Verpacker
- Verlader
- Fahrpersonal
- Entlader
Ablauf und Schulungsinhalte
Die Wiederholung der Unterweisung empfiehlt sich alle 2 Jahre.
- Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Gefahreneigenschaften der einzelnen Klassen
- Dokumentation (Begleitpapiere)
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Verpackungen
- Kennzeichnung, Bezettelung, orangefarbene Warntafeln
- Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Bußgelder