Brandschutzhelfer/in

Arbeitgeber müssen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und als Brandschutzhelfer benennen. Die Unterweisungen müssen die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz §10/12, DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 erfüllen. Eine gute Brandschutzhelfer Ausbildung ist für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen enorm wichtig. Denn ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung und Bedrohung dar. Die Verantwortung für Ihre Beschäftigten, so wie die Sicherung Ihres Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit.

Ablauf und Schulungsinhalte

Die Ausbildung der Brandschutzhelfer gemäß DGUV Information 205-023 dauert ca. 3 Std und muss alle 3-5 Jahre wiederholt werden.
Zum Inhalt der Brandschutzhelfer Ausbildung gehören neben dem theoretischen Teil, auch praktische Übungen im Umgang mit den betrieblichen Feuerlöscheinrichtungen im Unternehmen.

Theorie:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Praxis:

  • Handhabung und Funktion der Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)

Termine – 
Schulungszentrum Mittenaar

Termine – 
Schulungszentrum Iserlohn