Weiterbildung Kraftfahrer/in
Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG hat der Bundesrat am 07.07.2006 das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verabschiedet. Für alle, die gewerblich LKW oder Omnibus fahren, ist die Weiterbildung nunmehr verpflichtend.
Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw- und Bus-Fahrer in die folgenden drei Kenntnisbereiche unterteilt:
- Kenntnisbereich 1: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Kenntnisbereich 2: Anwendung der Vorschriften
- Kenntnisbereich 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Aus diesen Kenntnisbereichen für LKW und Bus sind alle 5 Jahre jeweils fünf Weiterbildungsmodule zu absolvieren.
Hinweis: Diese Module werden von uns in Schleswig-Holstein (Umgebung Flensburg und Insel Föhr), Nordrhein-Westfalen und Hessen geschult.
Schulungsinhalte
Kraftfahrerweiterbildung – Modul 1 ECO Training/ Wirtschaftliches Fahren
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln und der Technik
Kraftfahrerweiterbildung – Modul 2 Sozial /Vorschriften für den Güterverkehr
Allgemeine Sicherheitsvorschriften
EG-Sozialvorschriften, Verkehrsregeln
Lenk- und Ruhezeiten
Kraftfahrerweiterbildung – Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrersicherheit
Bewusstseinsbildung für Risiken
Einschätzung der Lage bei Notfällen
Fahrersicherheit
Kraftfahrerweiterbildung – Modul 4 Schaltstelle Fahrer
Tätigkeitsbereich im Verkehrsgewerbe und logistischen Dienstleistungen
Qualitätsanforderungen an den guten Fahrer
Kommunikation mit Gesprächspartnern
Kraftfahrerweiterbildung – Modul 5 LKW Ladungssicherung
Ladungssicherung bzw. Personensicherung
Pflichten eines Fahrzeugführers zur Sicherheitsausstattung
Tipps zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Gefahrenabwehr/ praktische Übungen